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›Ain reicher mächtig künig, der was hie befor‹ (db₃ Reg/BriefW 1 2 3) DruckerTEI Icon

Kommentar

Überlieferung: Der Kern dieses Strophenkomplexes ist ein Dreierbar, das von der frühen Handschrift D bis in die späte Überlieferung (h, db3, db4) fest bleibt. Auch k überliefert es, umgibt es allerdings mit neun weiteren Strophen (Kommentar). Angetastet wird der Textbestand lediglich in s1, wo nur die erste Strophe des ursprünglichen Textes übernommen und mit zwei anderen Strophen zu einem neuen Bar kombiniert wird (Kommentar).

Form: Tonkommentar

In der Realisierung des Tons finden sich von Anfang an Freiheiten (unreine Reime, fehlende Auftakte, Über-und Unterfüllung). Zudem löst sich die späte meisterliche Überlieferung vielfach vom Wortakzent und zählt stattdessen die Silben.

Inhalt: Str. I des in D, h, db3 und db4 bewahrten Dreierbars erzählt die Geschichte Evil-Merodachs (D: Julamarradag und mile Nacus Bacus, h: Bathasar, db3/db4: Balthasar), der die Leiche seines Vaters Nebukadnezar exhumieren, in 100 Stücke zerteilen und diese jeweils durch einen Geier forttragen lässt, weil er fürchtet, dass sein Vater wiederauferstehen und ihm die Herrschaft nehmen könnte. Str. II deutet dies als Exempel dafür aus, dass auch in der Gegenwart des Sprechers viele Erben es an Pietät gegenüber ihren Vorfahren fehlen ließen. Str. III mahnt die Fürsten, sich ihres Platzes in der Generationenfolge zu besinnen und sich zu Lebzeiten tugendhaft zu verhalten.

Durch Kombination mit anderen Strophen verändert sich die Aussage des jeweiligen Textes in s1 (Kommentar) und k (Kommentar).

Manuel Braun

Kommentar veröffentlicht am 17.09.2016.
 db₃ Reg/BriefW 1 = HMS III 126.1; RSM ¹Regb/1/100cZitieren
Digitalisat
Berlin, Staatsbibliothek Preussischer Kulturbesitz, Yd 7803.8, fol. 1r
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 I
 
 db₃ Reg/BriefW 2 = RSM ¹Regb/1/100cZitieren
Digitalisat
Berlin, Staatsbibliothek Preussischer Kulturbesitz, Yd 7803.8, fol. 1r
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 II
 
 db₃ Reg/BriefW 3 = RSM ¹Regb/1/100cZitieren
Digitalisat
Berlin, Staatsbibliothek Preussischer Kulturbesitz, Yd 7803.8, fol. 1r
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 III
 
 
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