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Der Kanzler, ›Er bit ku̍nste unde sinnes rat‹
C Kanz 71
 C Kanz 71 = KLD 28 XVI 14; RSM ¹Kanzl/5/14-16
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 427va
C Kanz 72
 C Kanz 72 = KLD 28 XVI 15; RSM ¹Kanzl/5/14-16
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 427vb
C Kanz 73
 C Kanz 73 = KLD 28 XVI 16; RSM ¹Kanzl/5/14-16
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 427vb

Kommentar

Überlieferung: Das drei­stro­phige Bar ist unikal in C tradiert.

Form: .4a .4b .4c .3d / .4a .4b .4c .3d // .4e .5-f .4e .5-f / .4g .5-h .4g .5-h,
Tonkommentar.

Innerhalb von Strophe I reimen V. 13/15 an V. 1/5 sowie V. 9/11 an V. 4/8 an. Außerdem sind die drei Strophen durch folgende Reime aneinander gebunden: I,2/6 = II,1/5 = II,4/8; I,4/8/9/11 = II,2/6 (vgl. dazu von Kraus, S. 262).

bit in I,1 ist als bite zu lesen.

Inhalt: Ausführliche Begriffsexplikation, die den ambivalenten Bedeutungsumfang von scham in den Mittelpunkt rückt. Str. I erscheint dabei »fast als eine Theorie der Begriffsdarstellung«, nämlich als eine »Darstellung des ethischen Wertbegriffs [...] als Sprachproblem« (Huber, S. 53), als ein »Denken vom Begriff aus« (Haustein, S. 174): Obwohl es nur eine einzige Bezeichnung für sie gebe, sei die scham doch vilefältig (I,5) in ihrer Wirkung. Diese könne sowohl positiv wie negativ sein, einerseits vor sündhaftem Handeln schützen, andererseits aber auch gute Taten verhindern. Die beiden folgenden Strophen führen diese Zweischneidigkeit der scham dann je näher aus. Str. II zeigt sie als Helferin der vro Ere (II,3) und Bekämpferin der Schande – in dieser Funktion werde sie von kunsterichen meister[n] (II,14) gerade aufgrund ihrer exemplarischen Qualitäten (vgl. II,16) gepriesen. »Der Kanzler umreißt hier [also] den Funktionsrahmen der Moraldidaxe, der die Darstellung von Begriffen motiviert und rechtfertigt« (Huber, S. 56). In der abschließenden dritten Strophe rückt die scham dann in ihren negativen Aspekten in den Blick: Diese führten etwa dazu, dass sich Geistliche für die äußeren Zeichen ihres Standes schämten. Allerdings sei die scham an solchen Auswüchsen unschuldig (III,15) – in diesem versöhnlichen Schluss wird sie somit »als Tugend und Wert befestigt und bestätigt« (ebd., S. 57).

Stephanie Seidl

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