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Der Kanzler, ›Was solt erbermde, ob niender su̍ndic mensche were‹
C Kanz 21
 C Kanz 21 = KLD 28 III 4; RSM ¹Kanzl/3/4
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 425ra

Kommentar

Überlieferung: unikal in C.

Form: .6-a .7b / .6-a .7b // .7c .6-a .7c,
Tonkommentar.

V. 4 lies arebeit.

Inhalt: Die Strophe erläutert den Wert positiver Eigenschaften und glücklicher Umstände anhand von Kontrastierungen mit dem jeweiligen Gegenbegriff: Barmherzigkeit etwa zeige sich nur vor der Folie der Sünde. Im Abgesang der Strophe wird dieses antithetische Prinzip – das sich ähnlich auch bei Reinmar von Zweter und Rumelant findet (vgl. Zach, S. 144) – durch einen Ebenenwechsel auf die Klassifizierung adeliger Herren übertragen: »Nicht mehr die Eigenschaften, sondern deren Träger, die kargen und die milten, werden als exempla herangezogen« (ebd., S. 143). Der Geizige verhalte sich zum Freigebigen demnach wie die Nacht zum Tag (V. 5), so dass konsequenterweise der ehrenhafte, lasterlose Herr (und wohl auch Auftraggeber) dem zwar vielleicht reichen, jedoch unverschämten argen zagen (V. 7) vorzuziehen sei.

Stephanie Seidl

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