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Friedrich der Knecht, ›Nu ist mir aber leide‹
C Knecht 15
IC Knecht 15 = KLD 11 IV 1
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 317rb
C Knecht 16
IIC Knecht 16 = KLD 11 IV 2
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 317va
C Knecht 17
IIIC Knecht 17 = KLD 11 IV 3
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 317va
C Knecht 18
IVC Knecht 18 = KLD 11 IV 4
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 317va
C Knecht 19
VC Knecht 19 = KLD 11 IV 5
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 317va

Kommentar

Überlieferung: Das fünfstrophige Lied geht wohl auf eine gemeinsame Vorlage *AC zurück, obwohl C es Friedrich dem Knecht, A (wohl zu Unrecht) Leuthold von Seven zuschreibt.

Form: 3-a .3-a .3-a .4b / 3-c .3-c .3-c .4b // 9d 4d .5d

An einigen Stellen verleiht der Formbau dem Lied etwas Stolperndes. So haben die Stollenschlüsse (V. 4 u. 8) häufig, aber eben nicht immer, Doppelsenkung nach der ersten Hebung. V. 10 weist, als vierhebig aufgefasst, wiederholt Hebungsprall auf, V. 11, als fünfhebig mit Auftakt interpretiert, hingegen wieder Doppelsenkung. Solche metrischen Störungen könnten – das wäre die eine Möglichkeit ihrer Deutung – in ein Lied passen, das über die Störungen des Singens durch die Störungen im Wertehaushalt der Gesellschaft nachdenkt. Die andere Deutung könnte am Tanzmotiv ansetzen, das am Schluss des Liedes auftaucht, und also den Formbau mit seinen Eigenheiten in der Performanz der Tanzmusik verorten. Solche Interpretationsversuche, die notwendig mit einem gewissen Maß an Unsicherheit behaftet sind, sind dadurch gerechtfertigt, dass weder die Überlieferung dieses Liedes noch die Verfasstheit der sonstigen Texte, die unter Friedrich dem Knecht bzw. Leuthold von Seven erhalten sind, Anlass geben, die metrischen Eigenheiten dieses Liedes auf irgendwelche ›Fehler‹ zurückzuführen. Umgekehrt spricht die Regelmäßigkeit, mit der die genannten Störungen im Versbau an bestimmten Stellen der Strophe auftreten, für eine bewusste Verwendung.

Inhalt: Nach einer topischen Eröffnung mit Natureingang und Minneklage in Str. I macht Str. II – das ist seit Walther von der Vogelweide auch im Minnesang denkbar – Sang und Freude von der Freigebigkeit abhängig. Umgekehrt erörtert Str. III die Möglichkeit, die Umworbene mittels eines Geschenks geneigt zu machen, und in Str. IV erklärt der Werbende deren fehlende Gunst mit seinen mangelnden materiellen Möglichkeiten. Den frauen- und gesellschaftskritischen Impetus nimmt Str. V zurück, wo der Sprecher – im zehnten Vers nennt er sich kneht – konventionellen Sang ankündigt und zum Tanz auffordert. In V,8 klingen möglicherweise A Wa 76,5 et al. und C Wa 111 [119],2 nach.

Manuel Braun

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