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Konrad von Würzburg, ›Wafen uber die schande si geschrîet, du̍ vil eren vriet‹
C
C KonrW 88
IC KonrW 88 = Schr XXXI 3; RSM ¹KonrW/6/3-4
C KonrW 89
IIC KonrW 89 = Schr XXXI 4; RSM ¹KonrW/6/3-4

Kommentar

Überlieferung: Der zwei­stro­phige Sang­spruch ist unikal in C überliefert.

Form: (.)5-a+(.)3-a (.)3b (.)3-c+(.)3-c (.)5-d / (.) 5-e+(.)3-e (.)3b (.)3-f+(.)3-f (.)5-d // .8*7g / (.)5-h+(.)3-h (.)3g (.)3-i+(.)3-i (.)5-d,
Tonkommentar.

Hebungsprall in I,9.

Inhalt: Warnrede über das Laster des Geizes und seine gesellschaftlichen Auswirkungen. Str. I bleibt zunächst im Allgemeinen: Es gebe auf der Welt so viele lasterhafte Geizige, dass sich jene Menschen, die gerne freigebig wären, aus Angst vor Spott nicht trauten, ihre tugent (I,6) auszuüben. In Str. II grenzt sich der Sprecher von diesen furchtsamen Tugendhaften ab: Er – das konjunktionale aber (II,1) stellt den direkten Anschluss zum zuvor Gesagten her – wäre, wenn er sich denn in der entsprechenden Position befände, besonders freigebig, um sich so vor den Unehrenhaften auszuzeichnen.

Stephanie Seidl

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