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Heinrich von Veldeke, ›Man sait al fu̍r war‹
B Veld 23
IB Veld 23 = MF 62,11
Überlieferung: Stuttgart, LB, HB XIII 1, pag. 55
B Veld 24
IIB Veld 24 = MF 62,18
Überlieferung: Stuttgart, LB, HB XIII 1, pag. 56

Kommentar

Überlieferung: Die Strophen sind ohne bedeutsame Abweichungen in BC im Korpus Heinrichs von Veldeke überliefert.

Form: Der Strophenbau ist undurchsichtig und die Hebungszahl der Verse nicht sicher anzugeben; möglicherweise führte auch die sprachliche Umsetzung ins Oberdt. zu einer Veränderung der Silbenzahl der sehr kurzen Verse.

.2a .2a .4a .2a / .2b .4b .2b
(V. 1 u. 5 lassen sich auch dreihebig ohne Auftakt lesen.)

Es handelt sich um siebenversige, unstollige Perioden­stro­phen mit einem Reim je Periode. Die Alternation ist stellenweise durch Daktylen durchbrochen. Kein Auftakt in C I,2. Frings/Schieb, S. 85, fassen die ersten beiden Verse beider Strophen zu je einer Langzeile zusammen.

Inhalt: Alters- und Minneklage.

In der ersten Strophe beklagt das Ich, dass die Frauen die jungen und unerfahrenen Männer den ergrauten und weisen vorziehen würden. Die zweite Strophe verallgemeinert diese Klage: Unabhängig davon, wie sehr das Ich selbst ergraut ist, verurteilt es den schwachen Verstand der Frauen, welche das wahrhaft Wertvolle nicht erkennen und aus Ungeduld die jungen Liebhaber wertschätzen würden.

Insbesondere durch die letzten Verse, in denen die jungen Liebhaber als ungestüm charakterisiert und den älteren (bedächtigeren) entgegenstellt werden, wirkt die Klagerede ironisch. Gleichzeitig spielt das Ich mit seiner eigenen Rolle als älterer, an der vergeblichen Minne leidender Mann, indem es seine Klage als Wiedergabe einer allgemeinen Meinung markiert (vgl. I,1; evtl. auch II,6).

Sandra Hofert

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