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Der Kanzler, ›Menschlich vernunft gar sunder var‹
C Kanz 67
 C Kanz 67 = KLD 28 XVI 10; RSM ¹Kanzl/5/10
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 427rb

Kommentar

Überlieferung: Die Strophe ist ausschließlich in C erhalten.

Form: .4a .4b .4c .3d / .4a .4b .4c .3d // .4e .5-f .4e .5-f / .4g .5-h .4g .5-h,
Tonkommentar.

Inhalt: Lob der menschlichen Vernunft, die sich der sieben freien Künste bediene: Der Aufgesang bezieht sich dabei auf das Trivium (dri von rede, V. 7f.; vgl. dazu von Kraus, S. 261), dessen Bestandteile dabei helfen könnten, den Angemessenheitsgrad, den Wahrheitswert und den rhetorischen Schmuck einer Aussage zu beurteilen. Der Abgesang behandelt anschließend das Quadrivium: »Wiederum werden die vier Künste Arithmetik, Geometrie, Musik und Astronomie nicht mit Namen genannt, sondern in Umschreibungen dargestellt« {Zach 1973 # 869), S. 237), für welche sich der Kanzler insbesondere der asyndetischen Reihung von Gegensatzpaaren bedient (vgl. dazu ebd., S. 238).

Stephanie Seidl

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