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Hartmann von Aue, ›Dis ist ain clage unde niht ain sang‹
B Hartm 10
IB Hartm 10 = MF 207,1
Überlieferung: Stuttgart, LB, HB XIII 1, pag. 35
B Hartm 11
IIB Hartm 11 = MF 206,29
Überlieferung: Stuttgart, LB, HB XIII 1, pag. 36
B Hartm 12
IIIB Hartm 12 = MF 206,19
Überlieferung: Stuttgart, LB, HB XIII 1, pag. 36

Kommentar

Überlieferung: Das drei­stro­phige Lied ist in A und C in derselben, in B dagegen in umgekehrter Strophenfolge überliefert.

Form: .4a .3b .3c / .4a .3b .3c // .2d .4d .5e .3e

A I,3 ist überfüllt. C I,9 ist unterfüllt. In C II,9 und C III,9 ist dagegen durch beschwerte Hebung die Fünftaktigkeit herstellbar, die durch die A- und die B-Fassung eindeutig gefordert wird.

Inhalt: Gerahmt von topischer Minneklage, enthält die nach beiden Strophenfolgen mittlere Strophe gleichzeitig die zentrale Aussage dieses selbstreflexiven Liedes: kein Minnesang ohne räumliche Distanz, die das Lied als verschwiegener, den Absender nicht öffentlich preisgebender Bote zu überbrücken hat. In diesem Sinn ist auch die in einen performativen Selbstwiderspruch mündende Aussage der ersten (B) bzw. letzten (AC) Strophe zu verstehen, es handle sich hier nicht etwa um einen (zur Unterhaltung der Öffentlichkeit bestimmten) sanc, sondern um eine (an die abwesende Minnedame gerichtete) klage.

Justin Vollmann

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