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Rudolf von Fenis-Neuenburg, ›Ich han mir selben gemachet die swere‹
B Fen 16
I
IB Fen 16 = MF 83,11
Überlieferung: Stuttgart, LB, HB XIII 1, pag. 8
B Fen 17
II
IIB Fen 17 = MF 83,18
Überlieferung: Stuttgart, LB, HB XIII 1, pag. 8

Kommentar

Überlieferung: parallel in B und C. In B fehlt I,6, semantisch differieren B und C in II,5, sonst keine nennenswerte Varianz.

Form: Kanzonenstrophe mit angereimtem Abgesang.

4-a 4b / 4-a 4b // 4b 4-a 4b

Die Hebungszahlen gelten unter der Annahme gemischter Daktylen (vgl. den Autorkommentar), die Messung ist mit und ohne Auftakt möglich. Geht man von Zweitaktigkeit aus, sind die Verse fünfhebig mit Auftakt.

Der Ton gleicht oder ähnelt jenem von C Fen 8–12 et al., siehe den dortigen Kommentar.

Inhalt: Minneklage, die in beiden Strophen nur diesen einen Gedanken einer selbstverschuldeten Minnetragik entwickelt: dass nämlich das Ich eine Geliebte gewählt hat, die seine Werbung nicht würdigt, und dass es umgekehrt jene Frauen nicht schätzt, die es erwerben könnte. Bemerkenswert ist die Notiz, dass diese Tragik mutatis mutandis auch für ihn als Objekt der Werbung (?) gelte (I), desgleichen, dass er im Falle früher(er) Erkenntnis schlicht eine andere Wahl getroffen hätte (II).

Intertext: Es handelt sich wohl um eine Kontrafaktur, teils Nachbildung verschiedener provenzalischer Lieder bzw. Strophen von Folquet der Marseille, Gaucelm Faidit und Grace Brulé. Die Strophenform ist im provenzalischen und französischen Bereich weit verbreitet. Mehr oder minder baugleich sind außerdem C Bligg 3–5 et al., B Fen 8–12 et al. sowie B Raute 1–3 et al.

Florian Kragl

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