Überlieferung: Das fünfstrophige Lied ist in A und C in derselben Strophenfolge nahezu wortgleich überliefert (vgl. aber die Abweichungen in I,4; II,3; II,6; II,8; IV,2; IV,8).
Form: 4-a 4b / 4-a 4b // 4c 4c 4d 6d
Kanzonenstrophe. Mit der isometrischen Vierhebigkeit bricht bloß der Schlussvers. C IV,8 ist unterfüllt. Zwischen Str. II und V gibt es Reimresponsionen: Str. II gedagen : clagen (V. 2:4) und gan : an (V. 7:8) reimen mit Str. V sagen : tragen (V. 2:4) und an : kan (V. 7:8). Wegen Ulrichs Tendenz zur Verknüpfung von Anfangs- und Schlussstrophen durch Reimresponsionen erwägt Schiendorfer, S. 293f. als (in der Überlieferung nicht bezeugte) alternative Reihenfolge der Str. II;III;I;IV;V.
Inhalt: Minneklage. Durch die Str. I–III zieht sich die enttäuschte Vorstellung eines ›wie Du mir, so ich Dir‹ (vgl. I,6; II,5–7; III,1f.). Weil sein Dienst ohne Lohn geblieben ist, droht der Sprecher ihn aufzukündigen (Str. I). Er bedauert, dass sein Preis verstummen muss (Str. II) und warnt vor seinem Zorn, sollte man ihn zum Narren halten (Str. III). In Str. IV kündigt er an, er werde die fünfte Strophe entsprechend der Entscheidung der Dame singen, egal ob sie gut oder schlecht für ihn ausfalle. Darauf, dass ihm unausgesprochen das gute Los (IV,7) zuteilgeworden ist, deutet Str. V nur implizit hin: Notwendig muss er sich der Dame zuwenden und weiterhin von der Zuversicht zehren, dass das Gutsein der Frauen unvergleichlich ist (anders Mildner, S. 404, der in Str. V ein »Lied im Lied« sieht, das »das Modell der Minneklage ad absurdum [führt]«).
Sarah Hutterer