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Überlieferung: Die Spruchstrophe ist unikal in A überliefert.
Form: .7-a .7b / .7-a .7b // .7b .3c .7c (Ulrich von Singenberg, Ton XXXII), siehe Tonkommentar.
Inhalt: Der König wird von anderen bevormundet (V. 1f.), rehte Menschen sollen ihm aber dennoch ihre Pflicht tun und Ehre erweisen, wo es angebracht ist. Die Formulierung sin selbes man [werden] (V. 5) kennen BMZ nur in der Bedeutung ›Ritter werden‹ (vgl. BMZ II/1, Sp. 30.). Gemeint ist hier im Unterschied zu V. 1f. wohl ›wenn er regieren kann‹; dann nämlich soll er die Menschen ihrem Rat entsprechend belohnen und diejenigen, die ihm schlecht rieten, ehrlos machen.
Die Strophe selbst bietet für die realhistorische Verortung keine Ansatzpunkte. Da die Forschung sie in engem Zusammenhang mit den anderen Strophen in Ulrichs Ton XXXII interpretiert, wird auch hier der König trotz »zu vage[r Andeutungen]« (Müller, S. 58) als Heinrich VII. identifiziert.
Sarah Hutterer