Die Einstellungen der Textansicht wurden gespeichert.

Sie bleiben auf diesem Rechner und in diesem Browser als Standardeinstellungen gültig, bis Sie sie mit anderen Einstellungen überschreiben.
Ulrich von Singenberg, ›Der kunic behielte ku̍neges namen, dern in behalten hieze‹
A Singenb 113
 A Singenb 113 = SMS 12 30 III; RSM ¹UlrS/4/3; L 106,31
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 357, fol. 20r

Kommentar

Überlieferung: Die Spruchstrophe ist unikal in A überliefert.

Form: .7-a .7b / .7-a .7b // .7b .3c .7c, siehe Tonkommentar.

Inhalt: Der König wird von anderen bevormundet (V. 1f.), rehte Menschen sollen ihm aber dennoch ihre Pflicht tun und Ehre erweisen, wo es angebracht ist. Die Formulierung sin selbes man [werden] (V. 5) kennen BMZ nur in der Bedeutung ›Ritter werden‹ (vgl. BMZ II/1, Sp. 30.). Gemeint ist hier im Unterschied zu V. 1f. wohl ›wenn er regieren kann‹; dann nämlich soll er die Menschen ihrem Rat entsprechend belohnen und diejenigen, die ihm schlecht rieten, ehrlos machen.

Die Strophe selbst bietet für die realhistorische Verortung keine Ansatzpunkte. Da die Forschung sie in engem Zusammenhang mit den anderen Strophen in Ulrichs Ton XXXII interpretiert, wird auch hier der König trotz »zu vage[r Andeutungen]« (Müller, S. 58) als Heinrich VII. identifiziert.

Sarah Hutterer

▼ Drucken / PDF
Hinweise zum Druck
Bitte reduzieren Sie zuvor die Anzahl der Spalten!
Formatwahl: