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Überlieferung: Die sog. ›Thüringer Hofschelte‹ ist unikal in B überliefert, wo sie der eng damit verbundenen, tongleichen ›Philippschelte‹ folgt.
Form: .6a .6a .5-b / .6c .6c .5-b // .4d .6d .5-e / .4f .6f .5-e (Walther von der Vogelweide, Erster Philippston), siehe Tonkommentar.
Inhalt: Die Spruchstrophe bildet den Konterpart zur ›Philippschelte‹. Es ist möglich, dass die Strophe nach der harschen Kritik an Philipp eine Art versöhnlichen Abschluss darstellte. Wird in der ›Philippschelte‹ die mangelnde Freigiebigkeit Philipps von Schwaben gerügt, so wird nun hier die wahllose milte am Thüringer Hof kritisiert. Aber der Landgraf von Thüringen vertuͦt (V. 8) nicht einfach nur seinen Besitz, viel drastischer als die eigentliche milte-Kritik wirkt die Gesamtdarstellung des Hofes, der mit geradezu sarkastischer Bosheit (aber nicht ohne Komik) als ein einziges lärmiges Durcheinander und damit als eine Art Gegenbild höfischer Freude dargestellt wird. Leitthema ist zunächst auch gar nicht die Freigiebigkeit, sondern das Hören-Können, wenn der Spruchdichter dem Ohrenkranken rät, diesen Hof zu meiden, und sogar seiner Verwunderung darüber Ausdruck verleiht, dass überhaupt noch irgendjemand am Thüringer Hof des Hörens mächtig sei (V. 6).
Vermutlich hat Walther noch weitere kritische Lieder auf den Thüringer Hof verfasst, zumindest erwähnt Wolfram von Eschenbach im ›Parzival‹ im Zuge seiner eigenen Kritik an den Thüringern ein solches (nicht erhaltenes) Waltherlied mit dem Titel ›Guoten tac bœs unde guot‹ (297,25); doch hat Walther Hermanns Freigiebigkeit nicht immer negativ beurteilt, wie sein im Unmutston verfasster Spruch ›Ich bin des milten lantgraven ingesinde‹ zeigt.
Björn Reich