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Der Kanzler, ›Ein vuhs zeinem rappen sprach‹
C
C Kanz 70
 C Kanz 70 = KLD 28 XVI 13; RSM ¹Kanzl/5/13

Kommentar

Überlieferung: Die Strophe ist unikal in C überliefert.

Form: .4a .4b .4c .3d / .4a .4b .4c .3d // .4e .5-f .4e .5-f / .4g .5-h .4g .5-h,
Tonkommentar.

snabele in V. 3 ist apokopiert zu lesen.

Inhalt: Exempelstrophe, die jene adeligen Herren, die falsche Ratgeber und Schmeichler belohnten, anhand der äsopischen Fabel vom Fuchs und vom Raben (zu ihr Dicke/Grubmüller, S. 236–243) kritisiert: Sie verhielten sich, wenn sie valsches lop (V. 14) belohnten, ähnlich narrenhaft wie der Rabe, der seine Beute verliere, weil er der Heuchlerei des Fuchses verfalle. Der Sang­spruch richtet sich nicht nur gegen falsche Ratgeber im Allgemeinen, sondern, indem er eine Fabel aufgreift, »die schon in ihrer Handlung den Gesang zum Thema hat«, auch gegen andere Spruchdichter im Speziellen (Grubmüller, S. 248f.).

Stephanie Seidl

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