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Überlieferung: Die drei Strophen sind in CE im Reinmar-Korpus sowie im ursprünglich namenlosen Abschnitt der Reinmar-Sammlung in B (s. Korpuskommentar zu B) überliefert.
Form: 4a 6b / 4a 6b // 5c 4c 5c
Es liegen siebenversige Stollenstrophen vor. BCE III,2 ist unterfüllt bzw. legt eine Lesart mit beschwerter Hebung im Reimwort nahe, wodurch der Klageausruf (ówé) betont wird, ähnlich BC V,3, wobei hier der Klageausruf am Versbeginn steht. Die Strophen weisen verschiedene Füllungsfreiheiten auf (insb. in BC Str. V). Der b-Reim in BCE III wird im c-Reim der Folgestrophe aufgegriffen. E weicht an mehreren Stellen von BC ab. So ist dort die zweite Strophe sechsversig mit einem zweiversigen Abgesang und der fünfte Vers in Str. IV ist eine Waise. Auch der übergehende Schlagreim in BC IV,6f. findet sich nicht in E IV.
Inhalt: Minneklage, in dem das Ich einerseits die Gefangenheit seiner Gedanken und die Erfolglosigkeit seines Werbens beklagt, andererseits die Dame in seiner Erinnerung ›gefangen‹ hält und ihre Abweisungen als Minnegabe empfängt.
Die wahre Freude bleibt ihm verwehrt, so der Sprecher in der ersten Strophe, weil sein Herz ihn immer, wenn er lachen will, daran erinnert, dass ihn seine Dame nicht erhört. Damals ist das Ich mit den anderen froh gewesen, heute ist es allein (vgl. Str. I). Wie eine Minnegabe nimmt er die abweisende Reaktion der Dame und das daraus resultierende Leid entgegen: daz si min unde gebe des nieman niht (C II,7) (vgl. Str. II).
Seinen Dienst will sie nicht annehmen; seinen Gesang ignoriert sie (vgl. Str. III), und so muss das Ich sie weiter minnen. Seit dem Zeitpunkt, zu dem er sie erblickte, sind seine Gedanken gefangen (vgl. Str. IV).
Schließlich wird das Bild der abweisenden Minnegabe erneut aufgegriffen: Die Dame wird nie ganz die Seine sein, aber er wird sie nie vergessen: wirt mir anders niht, doch so han ich das (C V,7) (vgl. Str. V).
Die Überlieferungszeugen stimmen weitgehend überein; selten weicht E von BC ab (vgl. z. B. E I,5; II,5–7; V,3).
Sandra Hofert