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Hartmann von Aue, ›Ich var mit u̍weren hulden, herren unde mage‹
C Hartm 58
IC Hartm 58 = MF 218,5
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 187rb
C Hartm 59
IIC Hartm 59 = MF 218,13
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 187rb
C Hartm 60
IIIC Hartm 60 = MF 218,21
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 187rb

Kommentar

Überlieferung: Das drei­stro­phige Lied ist unikal in C überliefert. Es handelt sich um einen Nachtrag des bisherigen Schreibers (AS) in Zusammenarbeit mit dem Rubrikator J5 (vgl. Henkes-Zin, S. 17 u. 154, Anm. 164).

Form: .6-a .5b / .6-a .5b // .7c .7d .6d .6c

Inhalt: In seinem sogenannten ›dritten Kreuzlied‹ spielt Hartmann mit dem weiten Bedeutungsumfang von minne. Dass mit der in Str. I genannten Minne, die das Ich gefangen genommen und gegen sein Untertänigkeitsgelübde auf die vart (d. h. auf den Kreuzzug) geschickt habe, die Gottesminne bzw. Gott selbst (Nellmann, S. 148) gemeint ist, wird erst in den beiden Folge­stro­phen deutlich, die die werkorientierte, auf Gegenseitigkeit beruhende Minne des Ich programmatisch von der in bloßen Worten sich erschöpfenden Minne der Vielen (Str. II) bzw. der auf einseitigem wân beruhenden Minne der (direkt adressierten!) Minnesänger (Str. III) abhebt.

Besonders viel textkritische und interpretatorische Energie ist auf die Erwähnung des Sultans Saladin (gest. 3./4. März 1193) in II,7 verwandt worden. Die betreffende Stelle besagt, dass selbst ›Monsieur‹ (mîn her) Saladin und sein gesamtes Heer (als dringend zu bekämpfende Gegner) nicht vermocht hätten, was die Minne vermag, nämlich das Ich zur Kreuzfahrt zu bewegen. Außerdem besagt sie, dass Saladin zum Zeitpunkt der Abfassung des Liedes bereits tot war. Zur Bedeutung dieser Stelle (die keinerlei zwingenden Anlass zu Konjekturen bietet) für die Hartmann-Forschung vgl. den Autorkommentar.

Justin Vollmann

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