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›Swer ze vremeden handen giht‹
H Namenl/17vb 12
 
 H Namenl/17vb 12 = KLD 38 h 12; RSM ¹ZX/​6/​3
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 349, fol. 18rb

Kommentar

Überlieferung: Die Sang­spruchstrophe ist unikal im anonymen Freidank-Anhang in H überliefert. Sie bildet mit den zwei vorangehenden Strophen und der folgenden eine Toneinheit.

Form: 4a .4b / .4a .4b // .4c .3-d 4c .3-d .3-d

Die Form entspricht jener der vorherigen Strophe mit Ausnahme der Auftaktgestaltung in V. 1 und 7. Unreiner b-Reim. Die Unterfüllung von V. 3 sowie der gestörte a-Reim lassen einen fehlerhaften Vers vermuten.

Inhalt: Gegen das Fremdgehen.

Keiner soll seine Ehre in fremde Hände legen und niemand soll sich besniden (V. 5), nur um seine Frau zu ärgern. Denn diese minnt sonst jemand anderen (hier: den Sprecher) und beide tragen Schande davon.

Carl von Kraus (KLD II, S. 324) sieht Parallelen zu Freidanks 91,20f.

Sandra Hofert

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