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Überlieferung: Das Lied ist mit unterschiedlichem Strophenbestand in ABC überliefert. Nur C kennt vier Strophen, davon überliefert B die ersten, A die letzten drei. B und C gehen, wie in der gesamten Strophenstrecke B 40‒73 = C 130‒169, auf eine gemeinsame Vorlage *BC zurück. Wenn C für die vierte Strophe zunächst freien Raum ließ, um sie später (vgl. Salowsky, S. 431) aus einer A-ähnlichen Vorlage nachzutragen, muss die direkte Vorlage entweder die vierte Strophe bereits in verkürzter, defekter Form oder ‒ weniger wahrscheinlich ‒ einen Hinweis auf eine fehlende Strophe enthalten haben (anders Kuhn). Mutmaßlich ist der Ausfall der Verse C IV,5f. = A III,5f. bereits sehr früh in der Überlieferung eingetreten.
Form: .4-a 4b / .4b .4-a // .4-c .4-c 4d 4-e 4-e 4d
Stollenstrophe mit gespiegeltem Aufgesang. Entgegen dem Schema ist BC III,5 (bzw. A II,5) auftaktlos und weist Hebungsprall auf (engáp ír). In A ist außerdem I,5 auftaktlos und es tritt ein weiterer Hebungsprall in II,3 auf (réin sóst).
Inhalt: Frauenpreis(reflexion). Das Ich trägt die Beschwerde anderer herren vor, dass die Damen schuld am Zustand der Welt seien, da sie nicht mehr fröhlich seien (BC I). Scheinbar fehlt es den Damen dazu an Lob, denn nieman helfe in hohes muͦtes (C I,9). In Erwiderung auf den Spott seiner Dame, er habe ›ausgelobt‹, beteuert das Ich, es habe denjenigen, die es verdient hätten, noch viel Lob zu schenken (BC II). Dies wird performativ in einem Frauenpreis bestätigt, der mit einem deus artifex-Topos abschließt (BC III) und in der letzten Strophe mit einer Warnung an die anderen frowen unde pfaffen (C IV,1) kontrastiert wird: Diejenigen, die sich nicht in gut und schlecht einteilen lassen wollten, würden ihrem Ruf durch ihren Umgang mit den verschampten (C IV,3) schaden.
In B endet das Lied mit dem Frauenpreis als Affirmation, dass das Ich würdige Empfängerinnen weiterhin loben wird. A verzichtet auf die Anklage der Damen und beginnt stattdessen mit der Anklage des Sänger-Ich.
Kuhn weist auf die juristische Terminologie des Lieds hin (vgl. besonders I,10) und macht im Lied entsprechend »Klage[n]« der Herren (Str. I) und einer Dame (Str. II), die »Verteidigung« des Sängers (Str. II) und das »Urteil« durch den Sänger (Str. IV) aus (S. 46f.).
Milena Müller