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Walther von der Vogelweide, ›Jung man, in swelher aht du bist‹
B als neue Leitversion
C Wa 304 (300 [318])
 
 C Wa 304 (300 [318]) = L 22,33; RSM ¹WaltV/​7/​7b
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 138ra
B Wa 38
 
 B Wa 38 = L 22,33; RSM ¹WaltV/​7/​7a
Überlieferung: Stuttgart, LB, HB XIII 1, pag. 152

Kommentar

Überlieferung: Die Strophe ist in B, C und D mit jeweils kleineren textlichen Abweichungen überliefert.

Form: (.)4a (.)4a .5-b / (.)4c (.)4c .5-b // (.)4-d (.)4-d (.)4e .5-f (.)4-g (.)4-g (.)4e .5-f (.)4e (Walther von der Vogelweide, Hofweise [Wendelweise; Wiener Hofton]), siehe Tonkommentar. V. 9 ist mit Synalöphe (sôst) zu lesen. In B ist V. 10 sowohl metrisch, als auch was das Reimschema angeht, gestört (daher fehlt hier auch der Reim auf sinnen; V. 14).

Inhalt: Das Sänger-Ich nimmt hier die Rolle eines höfischen Erziehers ein und apostrophiert den Rezipienten im Eingangsvers direkt als Jung man (V. 1). Folgt man der Strophenreihung in D, so wird in den beiden vorangegangenen Strophen D Wa 245 und 246 die Besitzgier beklagt. Auch hier setzt die Strophe mit der Warnung vor dem Zu-viel-haben-wollen ein (V. 3), allerdings soll der Adressat das guot auch nicht völlig verachten (V. 4). Schlüssel für den rechten Umgang mit dem guot ist die mâsse (V. 15); wird sie nicht eingehalten, sind einmal mehr Gottes Huld und weltliche Ehre (bzw. sele unde ere; V. 11) in Gefahr.

Björn Reich

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