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Albrecht von Haigerloch, ›Verbotten wasser besser sint‹ (C 2) Lied zurückDruckerTEI Icon

Überlieferung

C Haig 2

Kommentar

Überlieferung: Die Strophe ist unikal in C überliefert.

Form: (.)4a (.)4b .5-c / (.)4a (.)4b .5-c // (.)4d 7-e .4d (.)3-e .5-f .5-f

Der Ton entspricht dem der Rumelant-von-Schwaben-Strophen in J, wo auch eine Melodie überliefert ist. Da Rumelant der professionellere Sänger gewesen sein wird, spricht man ihm die Tonautorschaft zu (Kornrumpf/Wachinger, S. 397).

V. 3 und 6 sind unterfüllt.

Inhalt: Die ihrem Duktus nach sangspruchhafte Strophe führt das bereits in C1 behandelte Thema der legitimen und illegitimen Liebe fort. Sie wird mit einem Sprichwort eröffnet, dem zufolge der Reiz der verbotenen Liebe derart groß sei – die sênd (V. 3 ) erscheint entsprechend als Verbotten wasser (V. 1) –, dass diese dem Bekannten und eigentlich Besseren, nämlich dem Wein, vorgezogen werde. Im überlieferten Wortlaut lässt sich oft (V. 2) nur als Adverb in der Bedeutung ›oft, häufig‹ auffassen, während das andernorts vorkommende offen sinnvoller wäre (vgl. Freidank: Verstolniu wazzer süezer sint dan offen wîn, des jehent diu kint.; [Zingerle, S. 164]). Der Rest der Strophe buchstabiert diese Einsicht aus – so auch Feinäugle, o. S. gegen die übrige Forschung –, indem darauf verwiesen wird, dass die Menschen die unsicheren Güter (das kum gewunnen, V. 7) höher schätzten als die stets verfügbaren (swas man gar an vorchte hat, V. 8) und dass sie deshalb auch heimlich und also verbotene Liebe über alles stellten.

Manuel Braun/Dominik Nießl

Kommentar veröffentlicht am 28.05.2019; zuletzt geändert am 04.09.2019.
 C Haig 2 = HMS I 18 2; RSM ¹AlbrH/2Zitieren
Digitalisat
Große Heidelberger Liederhandschrift, Codex Manesse (Heidelberg, UB, cpg 848), fol. 42v
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