Die Einstellungen der Textansicht wurden gespeichert.

Sie bleiben auf diesem Rechner und in diesem Browser als Standardeinstellungen gültig, bis Sie sie mit anderen Einstellungen überschreiben.
Der Kanzler, ›Ain infelle unde ain krone‹ (B₃ 6) Lied zurückLied vorDruckerTEI Icon

Kommentar

Überlieferung: Die Strophe ist in der Basler Rolle und in C überliefert.

Form: .3-a .4b .3-a .4c .3d / .3-e .4b .3-e .4c .3d // .4f .3-g / .4f .3-g / .3-h .4i .3-h .4i .3i.,
Tonkommentar.

B3 Kanz 6 scheint, soweit die schlechte Überlieferungsqualität überhaupt ein Urteil zulässt, im zweiten Stollen des Aufgesangs vom Reimschema des Tons abzuweichen. In C findet sich, wohl von jüngerer Hand, interlinear eingetragen der (nicht immer geglückte) Versuch einer Verszählung.

Inhalt: Klage über den Verfall der Gerichtsbarkeit. Die Strophe setzt mit der Beschreibung einer idyllischen Gegenwart ein: Klerus und Adel – symbolisiert durch ihre Insignien Bischofsmütze bzw. Krone (C 1) – kümmerten sich in ihren jeweiligen Rechtssprechungsmechanismen vortrefflich um die gesamte Christenheit. Dass diese ersten Verse jedoch wohl nur »ironisch zu verstehn« sind (von Kraus, S. 248, vgl. auch Zach, S. 160), zeigt die unmittelbar darauf folgende harsche Verurteilung des Richterstandes: Wenn Richter sich zugleich als Berater, Fürsprecher und Urteilende gebärdeten, ohne doch die damit je verbundenen Funktionen zu erfüllen, könne es nur mehr Urteilssprüche durch argen list (C 9) geben. Ein Angeklagter, ob schuldig oder unschuldig, der vom Wohlwollen (vgl. C 14) eines (ungerechten) Richters abhängig sei, könne nur auf verlorenem Posten stehen – Rechtssicherheit (vgl. C 16) werde weder von der geistlichen noch der weltlichen Gerichtsbarkeit gewährleistet.

Stephanie Seidl

Kommentar veröffentlicht am 01.01.2019; zuletzt geändert am 29.05.2020.
 B₃ Kanz 6 = KLD 28 II 7; RSM ¹Kanzl/2/7bZitieren
Digitalisat
Basler Rolle (Basel, UB, N I 6,50), fol. 1v
Bild nach oben scrollen Bild nach unten scrollen Bild schließen
 
 
Vignette