Überlieferung:
Form: .4a .4b .4c .3d / .4a .4b .4c .3d // .4e .5-f .4e .5-f / .4g .5-h .4g .5-h (Der Kanzler, Hofton I),
Tonkommentar.
V. 2 ist auftaktlos.
Inhalt: Adelige Tugendlehre ex negativo: Die Auflistung moralischer Qualitäten im Aufgesang dient der Klage über deren Absenz – denn adel schanden vri (V. 5) exisitiere nicht länger, seine wertvollsten Mitglieder seien zu den schlechtesten (V. 10f.) geworden. Der Abgesang behandelt dann eine der Konsequenzen dieser Entwicklung, die gerade auch den Stand der Sangspruchdichter betreffe: Die Herren hätten die materiellen Zuwendungen gegenüber dem fahrenden Volk eingestellt, dem Sprecher-Ich bleibe nur noch, diese Schändlichkeit des Adels anzuklagen.
Stephanie Seidl
C Kanz 69 = KLD 28 XVI 12; RSM ¹Kanzl/5/12Zitieren | |||
Große Heidelberger Liederhandschrift, Codex Manesse (Heidelberg, UB, cpg 848), fol. 427va | |||