Überlieferung: In C ist dies die fünfte der sieben Strophen in der Morgenweise Konrads von Würzburg. k überliefert sie als erste Strophe eines Dreierbars (k KonrW/MorgenW 89–91), in welches auch C KonrW 92 aufgenommen worden ist.
Form: (.)5-a+(.)3-a (.)3b (.)3-c+(.)3-c (.)5-d / (.) 5-e+(.)3-e (.)3b (.)3-f+(.)3-f (.)5-d // .8*7g / (.)5-h+(.)3-h (.)3g (.)3-i+(.)3-i (.)5-d,
Tonkommentar
Inhalt: Wiederum eine Warnung vor lasterhaftem Geiz (vgl. C KonrW 88f.), hier jedoch in Form eines bîspels: Ein Geiziger beauftragt einen Räuber, einen allgemein angesehenen milten zu ermorden. Dabei wird ihm jedoch der eigene Geiz zum Verhängnis: Als er dem Räuber nur einen Teil des mitgeführten Geldes als Bezahlung für den Mord anbietet, tötet ihn dieser anstelle des Mildtätigen. So solle es, so das Schlussfazit, allen gehen, die die Guten hassten.
Stephanie Seidl
C KonrW 90 = Schr XXXI 5; RSM ¹KonrW/6/5aZitieren | |||
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Große Heidelberger Liederhandschrift, Codex Manesse (Heidelberg, UB, cpg 848), fol. 389ra | |||