Überlieferung: Die Strophe ist anonym und unikal in N überliefert. Sie entspricht formal den Spruchstrophen des Hoftons I des Kanzlers, dessen Urheberschaft jedoch umstritten bleibt (für eine Zuschreibung an den Kanzler plädieren etwa Krieger, S. 11 u. Zach, S. 25–28; dagegen z. B. von Kraus, S. 262f.)
Form: .4a .4b .4c .3d / .4a .4b .4c .3d // .4e .5-f .4e .5-f / .4g .5-h .4g .5-h, Tonkommentar
Inhalt: Exempelstrophe, die den schadenstiftenden Einfluss schlechter Ratgeber auf junge Adelige kritisiert. Sie bedient sich dabei der ansonsten unbekannten Fabel von Falke und Eule (vgl. dazu Grubmüller, S. 249; Dicke/Grubmüller, S. 144), die den Aufgesang wie den ersten Teil des Abgesangs ausmacht und Folgendes erzählt: Eine Nachteule nistet sich bei den Jungen eines gefangenen Falkens ein; anstelle des für diese arttypischen Jagens bei Tag lehrt sie sie das für den Falken unangemessene des nachtis musin (V. 11). Ähnlich, so deuten die letzten vier Verse der Strophe aus, erginge es jenen jungen Herren, die von schlechten Ratgebern angeleitet würden – diese solle man deshalb weder unterstützen noch in das eigene Umfeld integrieren.
Stephanie Seidl
N Namenl/94v 11 = KLD 28 XVI 21; RSM ¹Kanzl/5/21Zitieren | |||
Leipzig, UB, Rep. II 70a (Leihgabe Leipziger Stadtbibliothek), fol. 95rb | |||