Die Einstellungen der Textansicht wurden gespeichert.

Sie bleiben auf diesem Rechner und in diesem Browser als Standardeinstellungen gültig, bis Sie sie mit anderen Einstellungen überschreiben.
Ulrich von Singenberg, ›Swer sich des stetez vriundes dur ubermuͦt beheret‹ (A 109 110) Lied zurückLied vorDruckerTEI Icon

Kommentar

Überlieferung: Str. I ist in C als Einzelstrophe unter Walther von der Vogelweide überliefert und in A unter Ulrich von Singenberg mit einer weiteren Str. zu einem Bar verbunden. Str. II ist unikal in A überliefert, und Lachmann hatte sie Walther zugeschlagen, weshalb sie lange Zeit als Walther-Strophe besprochen wurde. Die Überlieferung gibt dazu keinen Anlass; entsprechend ist Str. II bei Wa/Bei nunmehr als Str. in einem Ton Walthers in den Anhang ausgelagert (vgl. Wa/Bei, S. 587f.).

Form: .6-a .6-a .7-a // .6-b .7c .6c .7-b // .6d .6d .7d

A II,8 ist schwere Hebung anzusetzen (íetslìcher).

Inhalt: Str. I warnt vor Hochmut gegenüber einem Verwandten; denn wenn es um Leben und Besitz gehe, seien Verwandte zuverlässiger als Freunde. Die Str. schließt mit einem bekannten Sprichwort: In der Not helfe das erprobte Schwert des Verwandten (A) bzw. der Verwandte selbst oder ein erprobtes Schwert (C). In Str. II will der Sprecher nicht weiter seiner Wahrnehmung und seinem Urteil trauen, weil diese ihm dazu geraten haben, sich zwei (Verwandten oder Freunden?) zuzuwenden, die nicht stete waren (II,4; nimmt I,1 wieder auf). Die Schneide, die sich umkehrt, wo sie schneiden sollte (II,5), ist dem Bild des erprobten Schwerts (I,10) entgegengesetzt. Beschlossen wird die Str. mit einer (Selbstan-)Klage.

Sarah Hutterer

Kommentar veröffentlicht am 06.06.2023; zuletzt geändert am 19.09.2023.
 A Singenb 109 = SMS 12 29 I; L 30,29; RSM ¹WaltV/8/18Zitieren
Digitalisat
Kleine Heidelberger Liederhandschrift (Heidelberg, UB, cpg 357), fol. 20r
Bild nach oben scrollen Bild nach unten scrollen Bild schließen
 
 A Singenb 110 = SMS 12 29 II; Wa/Bei 11 I*; RSM ¹WaltV/8/19Zitieren
Digitalisat
Kleine Heidelberger Liederhandschrift (Heidelberg, UB, cpg 357), fol. 20r
Bild nach oben scrollen Bild nach unten scrollen Bild schließen
 
 
Vignette