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Ulrich von Singenberg, ›Clegeliche swere clage ich der vil lieben uf ir guͤte‹ (B 7) Lied zurückLied vorDruckerTEI Icon

Kommentar

Überlieferung: Das ein­stro­phige Lied ist in B und C nahezu wortgleich überliefert (vgl. jedoch die Abweichung in I,8), in C fehlen aber gegenüber B zwei Verse, die mit V. 3/4 kreuzgereimt sind.

Form: 3-x+5-a 3-x+.5-a 3-b .3c 3-b .4c .7d .7d 3-x+.2e 3-x+.3e

Entgegen der Tendenz zu dreiteiligen Strophenformen im Korpus Ulrichs liegt hier eine Form vor, die schon Bartsch als »untheilbar« (Bartsch, S. XL) bezeichnet hat. Schiendorfer hat wie Bartsch die beiden Langverse am Strophenschluss in vier Kurzverse unterteilt, wodurch aber zwei Waisen entstehen. Die dreihebigen V. 3–5 und der in BC V. 2 nach wende gesetzte Reimpunkt legen aber nahe, dass es sich um zäsurierte Langverse handelt und die V. 1f. und 9f. mit dreihebigem Anvers beginnen, bei dem jeweils klingende Kadenz vor der Zäsur steht. Folgt man dieser Interpretation, zieht sich die Dreihebigkeit (mit Ausnahme der V. 6–8) als Strukturprinzip durch den Bau der Strophe, die am Beginn und Ende von paargereimten zäsurierten Langversen geklammert wird.

Inhalt: Minneklage. Die Dame soll das Leid des Sprechers ins Gegenteil verkehren. Wenn er in Gesellschaft klagt, wissen alle anderen von ihrem eigenen Leid zu erzählen: Viel lieber würde er dann an die (vorgestellte) Liebeserfüllung in der Vergangenheit denken.

Sarah Hutterer

Kommentar veröffentlicht am 06.06.2023.
Gehört zur Anthologie: Minne- bzw. Werbelied
 B Singenb 7 = SMS 12 34 IZitieren
Digitalisat
Weingartner Liederhandschrift (Stuttgart, LB, HB XIII 1), pag. 117
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