Überlieferung: Die Strophe ist in C und D mit kleineren textlichen Abweichungen überliefert.
Form: (.)4a (.)4a .5-b / (.)4c (.)4c .5-b // (.)4-d (.)4-d (.)4e .5-f (.)4-g (.)4-g (.)4e .5-f (.)4e (Walther von der Vogelweide, Hofweise (Wendelweise; Wiener Hofton)), siehe Tonkommentar.
Inhalt: Die Klagestrophe des Wiener Hofes steht in der Tradition lateinischer Hofschelten. Hier ist es der personifizierte Hof, der selbst seinen Verfall bedauert. Verbunden damit wird eine laudatio temporis acti, in der der vergangene Glanz des Hofes mit dem des Artushofs verglichen wird (V. 6). Das Fehlen der Hofesfreude, die sich im Verlust von golt, silber, ros und kleider (V. 12) und besonders im Mangel an frowen (V. 15) zeigt, wird durch einen analogen äußeren Verfall verbildlicht (min dach ist ful, so risent mine wende; V. 10). Bemerkenswert ist die Selbstnennung Walthers in der an ihn gerichteten Anrede durch den Hof (V. 2; ähnlich etwa in C Wa 424 oder C Wa 109).
Der Anlass für die Abfassung der Spruchstrophe (und entsprechend die Datierung) sind unklar. Möglicherweise ist sie als Reaktion auf die Vergeblichkeit der ›Einlassbitte‹ (C Wa 299), auf die Abwesenheit Leopolds VI. (während seiner Kreuzfahrt 1217–1219) oder auf die Verlegung des Hofes nach Klosterneuburg (ab 1203) verfasst worden (zu diesen und weiteren Deutungen vgl. Schweikle, S. 459).
Björn Reich
C Wa 309 (305 [321]) = L 24,33; RSM ¹WaltV/7/12aZitieren | |||
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Große Heidelberger Liederhandschrift, Codex Manesse (Heidelberg, UB, cpg 848), fol. 138va | |||