Überlieferung: Die Strophe ist unikal in C überliefert.
Form: (.)4a (.)4a .5-b / (.)4c (.)4c .5-b // (.)4-d (.)4-d (.)4e .5-f (.)4-g (.)4-g (.)4e .5-f (.)4e (Walther von der Vogelweide, Hofweise (Wendelweise; Wiener Hofton)), siehe Tonkommentar. Zweisilbiger Auftakt in V. 1, Hebungsprall in V. 7.
Inhalt: Die Klagestrophe thematisiert die Folgen der konstantinischen Schenkung, die hier für den Niedergang der Kurie verantwortlich gemacht wird. Dabei wird die Klage einem Engel in den Mund gelegt, der dreifache Weheruf (V. 5) korreliert wohl mit Apc 8,13 (wobei nicht ganz klar ist, wo die direkte Rede des Engels endet und wo das Sänger-Ich wieder übernimmt): Entsprechend ist die Endzeit bereits hereingebrochen, die Schwächung des höchsten Fürsten (V. 11) wird damit in eine eschatologische Perspektive gerückt.
Aufgrund der inhaltlichen Nähe zu C Wa 4 wird unter dieser Schwächung in der Regel die Bannung Philipps von Schwaben durch Papst Innozenz III., der den Gegenkönig Otto IV. unterstützte, angesehen und die Strophe als staufische Propagandastrophe auf das Jahr 1201 datiert, doch ist auch eine spätere Abfassung – etwa 1213 mit Bezug auf die Wahl Friedrichs II. – denkbar (vgl. Schweikle, S. 470f.).
Das Bild vom gallenbitteren Honig begegnet mehrfach bei Walther (vgl. etwa C Wa 321 oder C Wa 445).
Björn Reich
C Wa 310 (306 [322]) = L 25,11; RSM ¹WaltV/7/13Zitieren | |||
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Große Heidelberger Liederhandschrift, Codex Manesse (Heidelberg, UB, cpg 848), fol. 138va | |||