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Reinmar, ›Ich welte uf guͦter lu̍te sage‹ (C 207 208 209) Lied zurückLied vorDruckerTEI Icon

Überlieferung

C Reinm 207 208 209

Kommentar

Überlieferung: Das Lied ist unikal im Reinmar-Korpus in C überliefert. Die Zuschreibung an Reinmar wurde insbesondere von der älteren Forschung angezweifelt (eine Übersicht über die Forschungspositionen geben Moser und Tervooren [MF/MT] im Apparat). Maurer, S. 68–70, schreibt es Reinmar zu und vertauscht dabei (wie Karl von Craus [MF/K]) die zweite und dritte Strophe. Lachmann und Haupt (MF/LH) und, diesen folgend, Vogt (MF/V) setzen zwei Lieder an (I+III, II).

Form: .4a .4b / .4a .4b // .4a .4b .2c+.2c .4c .4b

Die zehnversigen, regelmäßig alternierenden Stollen­stro­phen sind mit Binnenreim in V. 7 isometrisch. Der a-Reim in der zweiten greift jenen der ersten Strophe auf. Durch Wortwiederholungen am Versbeginn sind die Strophen miteinander verbunden: ze in II,1.3 sowie III,1.3 verbindet zweite und dritte Strophe miteinander. Schwebende Betonung am Versanfang in III,2.

Inhalt: Minneklage, in der der Wille des Ichs und der Rat der Gesellschaft zueinander in Beziehung gesetzt werden: Wird zu Beginn eine Einstimmigkeit inszeniert zwischen dem Herzen des Ichs als innerem Ratgeber und der höfischen Gesellschaft, wird am Ende deutlich, dass das Ich dem allgemeingültigen Rat nicht Folge leisten konnte und nun selbstverschuldet leiden muss.

Aufgrund der Rede anderer und gleichzeitig dem Rat seines Herzens folgend, so der Sprecher in der ersten Strophe, hat er eine Dame erwählt und ihr seinen Dienst angetragen. Doch dies fügt ihm Leid zu, welches er stets beklagen muss (vgl. Str. I).

Die nächste Strophe greift das Motiv des Natureingangs auf: Die Ankündigung des Frühlings ist mit Trost verbunden – doch bleibt offen, ob diese Freudenankündigung vom Ich bloß als Konvention zitiert wird oder ob es sich selbst zu der Gruppe derjenigen zählt, deren Herzensklage dadurch gemindert werden kann (vgl. Str II).

Die dritte Strophe greift durch die sentenzartige Formulierung der ersten Verse erneut die Relevanz des gesellschaftlichen Rates auf (vgl. I,1): Ein Mann soll mit Herz und Verstand angemessen beständig sein; das käme ihm zugute. Doch diesem allgemeinen Rat wird die individuelle Erfahrung entgegengesetzt: Nur, wer Leid erfahren hat, kann das Ich verstehen. Maßvolle Beständigkeit scheint unmöglich. Am Ende steht ein Schuldeingeständnis, selbst für seine Situation verantwortlich zu sein.

Sandra Hofert

Kommentar veröffentlicht am 08.09.2022; zuletzt geändert am 10.10.2022.
Gehört zur Anthologie: Minne- bzw. Werbelied
 C Reinm 207 = MF 191,7Zitieren
Digitalisat
Große Heidelberger Liederhandschrift, Codex Manesse (Heidelberg, UB, cpg 848), fol. 106rb
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 I
 
 C Reinm 208 = MF 191,25Zitieren
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Große Heidelberger Liederhandschrift, Codex Manesse (Heidelberg, UB, cpg 848), fol. 106rb
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 II
 
 C Reinm 209 = MF 191,16Zitieren
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Große Heidelberger Liederhandschrift, Codex Manesse (Heidelberg, UB, cpg 848), fol. 106rb
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 III
 
 
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