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Reinmar, ›Ich tuͦn mit disen dingen niht‹ (C 219–223) Lied zurückLied vorDruckerTEI Icon

Kommentar

Überlieferung: Das Lied ist in CE im Reinmar-Korpus überliefert. Die Zuschreibung an Reinmar wurde insbesondere von der älteren Forschung angezweifelt (eine Übersicht gibt Tervooren, S. 42). Maurer, S. 74–76, schreibt es Reinmar zu.

Form: .4a .3-b / .4a .3-b // .4c .4c 3-b

Es liegen siebensversige Stollen­stro­phen vor, wobei der Abgesang über den b-Reim an den Aufgesang anreimt. In C fallen zudem korrespondierende Veransfänge auf (wie nu[n] in I,6; II,6; V,5; [o]we in III,5; IV,5; V,1). Die Auftaktumsetzung ist relativ frei.

Inhalt: Minne- und Gesellschaftsklage, in der sich das Ich insbesondere von der höfischen Gesellschaft distanziert und die an ihn herangetragene Rolle als Freudenspender (und -sänger) zurückweist (nur in E wird die Dame überhaupt konkret genannt, vgl. IV,4). Dabei wird das Lied bestimmt von Gegensatzpaaren wie Damals und Jetzt, Freude und Leid, Singen und Schweigen.

Die erste Strophe beschreibt die Isolation des Sprechers: Er macht nicht mit bei disen dingen (höfischer Kurzweile? frohem Sang?), weil sein Leid zu groß ist. Sollte ihn jemand so sehen, würde man ihm das übel anrechnen. In C wird dies zudem mit der Unmöglichkeit des Sprechens verbunden (vgl. C I,6f.).

Es gab eine Zeit, da sah man, wie er Freude schenkte (in C II,1 wird noch stärker der Kontrast zum Nicht-Gesehenwerden aus der ersten Strophe gezeichnet). Damals konnte man ihn viele schöne Worte sprechen (und singen) hören. So fröhlich könnte er jetzt nur wieder werden, wenn ihn jemand in seine Obhut nehmen würde (vgl. Str. II).

Wenn diejenigen, die nach Freuden verlangen, ihn zugrunde richten, dann hat die Rede ein Ende – und zwar sowohl seine Rede als auch die ihre, denn: Die, die ihn jetzt leicht entbehren können, werden dann ihre Hände ringen. So inszeniert sich das Ich zwar als ein im Hier und Jetzt Missverstandener, der sich gleichzeitig aber seines Nachruhms sicher ist (vgl. Str. III). In C III,5 gehen die im Vergleich mit E verstärkte Klage (we) und das ausdrücklichere u̍bel mit größerer Füllungsfreiheit einher.

Das Unverständnis gegenüber der erfahrenen gesellschaftlichen Abneigung setzt sich fort: Seine einzige Schuld besteht doch in der Minne.

Schwankend zwischen Verzagen und Hoffen überlegt das Ich, woanders zu dienen, weil sein vieles Klagen den jungen Leuten lästig ist. Doch verwirft es den Gedanken: Seine Freude ist hier (vgl. Str. V).

Sandra Hofert

Kommentar veröffentlicht am 08.09.2022; zuletzt geändert am 30.04.2024.
Gehört zur Anthologie: Minne- bzw. Werbelied
 C Reinm 219 = MF 193,22Zitieren
Digitalisat
Große Heidelberger Liederhandschrift, Codex Manesse (Heidelberg, UB, cpg 848), fol. 106vb
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 I
 
 C Reinm 220 = MF 193,29Zitieren
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Große Heidelberger Liederhandschrift, Codex Manesse (Heidelberg, UB, cpg 848), fol. 106vb
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 II
 
 C Reinm 221 = MF 193,36Zitieren
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Große Heidelberger Liederhandschrift, Codex Manesse (Heidelberg, UB, cpg 848), fol. 106vb
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 III
 
 C Reinm 222 = MF 194,4Zitieren
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Große Heidelberger Liederhandschrift, Codex Manesse (Heidelberg, UB, cpg 848), fol. 106vb
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 IV
 
 C Reinm 223 = MF 194,11Zitieren
Digitalisat
Große Heidelberger Liederhandschrift, Codex Manesse (Heidelberg, UB, cpg 848), fol. 106vb
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